Das Oberlandgericht Schleswig-Holstein entschied, dass privat krankenversicherte die Kosten für die Verabreichung von Medikamenten selbst zu tragen haben. (AZ: 16 U 43/11) Das Gericht befindet sich damit in eklatantem Widerspruch zur täglich gelebten Routine in der Pflege und in Kliniken. Während sich der Bundesgerichtshof schon seit Mitte der 70er Jahre des vorigen Jahrhunderts damit beschäftigte, [...]



