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Die Makler der Bubeck Immobilien GmbH übernehmen den gesamten Verkaufsprozess
Angefangen von den Besichtigungsterminen über die Verhandlungsführung bis hin zur Objektübergabe – beauftragen Eigentümer die Makler der Bubeck Immobilien GmbH aus Stuttgart mit dem Immobilienverkauf, begleiten diese sie vom Anfang bis zum Ende des Verkaufsprozesses. Dabei greifen sie auf ihre jahrelange Erfahrung am Stuttgarter Immobilienmarkt zurück.
Manchen Eigentümern fällt der Immobilienverkauf nicht leicht; schließlich stellt die Immobilie für einige nicht nur den wertvollsten finanziellen Besitz dar, sondern sie ist darüber hinaus auch mit zahlreichen Emotionen verknüpft. Doch verschiedene Gründe wie das Alter, Familienzuwachs oder ein Jobwechsel können einen Immobilienverkauf erforderlich machen. „Wir wissen um den finanziellen und ideellen Wert der Immobilie und geben daher bei jedem Immobilienverkauf unser Bestes“, erklärt Geschäftsführer Christian Bubeck, „das bedeutet, dass wir schnell einen Käufer finden, der bereit dazu ist, einen angemessenen Preis für die Immobilie zu zahlen“.
Die Makler kümmern sich aber nicht nur um die Suche eines geeigneten Käufers, sondern sie übernehmen auch die Planung, Koordination und Durchführung der Besichtigungstermine. Sagt einem Interessenten die Immobilie zu, führen die Makler aus Stuttgart auf Wunsch auch die Verkaufspreisverhandlungen mit diesem. Haben sich alle Parteien geeinigt, geht es an die Vertragserstellung. Um diese kümmert sich ein hauseigener Anwalt, sodass die Eigentümer von der nötigen Rechtssicherheit profitieren. Auf Wunsch begleitet ein Makler bzw. der Anwalt der Bubeck Immobilien GmbH die Eigentümer auch zum Notartermin. Das ist vor dem Hintergrund wichtig, dass sowohl die Eigentümer als auch die Käufer bei diesem Termin noch die Gelegenheit dazu haben, Änderungen am Kaufvertrag vornehmen zu lassen.
Ist der Kaufvertrag vom Eigentümer und vom Käufer/neuen Besitzer sowie vom Notar unterschrieben, ist der Immobilienverkauf rechtskräftig. Sobald der neue Besitzer sich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt eingeholt, diese dem Notar zukommen lassen und den Kaufpreis überwiesen hat, kann die Objektübergabe erfolgen. Auch diese führen die erfahrenen Makler aus Stuttgart gerne durch. In einem Übergabeprotokoll halten sie unter anderem die Zählerstände fest, führen Mängel an der Immobilie auf und machen gegebenenfalls Angaben zu mitverkauftem Inventar. Das Übergabeprotokoll wird sowohl vom ehemaligen Eigentümer als auch vom neuen Besitzer unterschrieben und dient ebenfalls der Rechtssicherheit beim Immobilienverkauf.
Eigentümer, die sich beim Immobilienverkauf entspannt zurücklehnen wollen, können die Makler der Bubeck Immobilien GmbH mit diesem beauftragen. Diese sind unter der Rufnummer 0711 / 23 43 79 50 sowie über die E-Mailadresse bubeck@bci-immobilien-gmbh.de zu erreichen.
Weitere Informationen zum Thema sowie zu Immobilie verkaufen Stuttgart, Immobilien Stuttgart Privatverkauf und mehr finden Interessenten auch auf https://www.bubeck-immobilien.de/
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Bubeck Immobilien GmbH
Herr Christian Bubeck
Arminstraße 14
70187 Stuttgart
Deutschlandfon ..: 0711 / 23437950
fax ..: /
web ..: https://www.bubeck-immobilien.de/
email : info@bubeck-immobilien.deDie Bubeck Immobilien GmbH ist im Jahr 1982 von Ulrich Bubeck gegründet worden. Das familiengeführte Unternehmen mit Sitzen in Stuttgart und Gerlingen wird seit 2016 von Christian Bubeck in zweiter Generation führt. Spezialisiert hat sich das Unternehmen besonders auf die Vermittlung von wohnwirtschaftlich genutzten Immobilien. Mit einem Team bestehend aus Immobilienkaufleuten, Immobilienfachwirten, Immobiliengutachtern und studierten Immobilienwirtschaftern stehen den Kunden Fachkräfte zur Verfügung, die sich am Stuttgarter Immobilienmarkt sowie in der Umgebung bestens auskennen.
Pressekontakt:
wavepoint GmbH & Co. KG
Frau Maren Tönisen
Bonner Straße 12
51379 Leverkusenfon ..: 0214 / 70 79 011
web ..: https://www.wavepoint.de
email : info@wavepoint.deDisclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.
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Eigentümer können sich beim Immobilienverkauf entspannt zurücklehnen
veröffentlicht am 1. Juli 2021 in der Rubrik Presse - News
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Eigentümer können sich beim Immobilienverkauf entspannt zurücklehnen
Lesezeit des Beitrages ca. 2 Minuten, 14 Sekunden
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