• Ab 2025 treten wichtige Neuerungen in Kraft: EinwV ersetzt Cookie-Banner, der EU Data Act bringt neue Pflichten zur Datenportabilität, die NIS-2 Richtlinie verschärft IT-Sicherheitsanforderungen und d

    BildDer Datenschutz entwickelt sich rasant – und Unternehmen stehen vor tiefgreifenden gesetzlichen Neuerungen. Wer auch in Zukunft rechtssicher agieren will, muss frühzeitig handeln und die richtigen Strukturen schaffen. Besonders die EU hat in den vergangenen Jahren wichtige Weichen gestellt, die ab 2025 verbindlich wirksam werden:

    Einwilligungsverwaltungsverordnung (EinwV): Ab 2025 werden klassische Cookie-Banner abgelöst. Unternehmen benötigen ein professionelles System zur Verwaltung und Dokumentation von Nutzereinwilligungen.
    EU Data Act: Ab September 2025 gilt der Data Act unmittelbar in allen Mitgliedsstaaten. Er verpflichtet Unternehmen zu Transparenz bei der Datennutzung und stärkt die Rechte auf Datenportabilität.
    NIS-2 Richtlinie: Kritische Infrastrukturen und zahlreiche weitere Branchen müssen sich auf deutlich strengere IT-Sicherheits- und Meldepflichten einstellen. Bußgelder bei Verstößen sind empfindlich hoch.
    EU-KI-Verordnung (AI Act): Der Einsatz von KI-Systemen wird erstmals umfassend reguliert. Unternehmen müssen ihre Systeme nach Risikoklassen einordnen und besondere Schutzmaßnahmen im Bereich Datenschutz implementieren.

    Diese Entwicklungen machen klar: Datenschutz ist keine statische Aufgabe, sondern ein dynamisches Handlungsfeld, das proaktives Management erfordert.

    Maßnahmenplan für Unternehmen: So setzen Sie die neuen Anforderungen um

    Um die gesetzlichen Vorgaben rechtzeitig zu erfüllen, empfiehlt sich ein klar strukturierter Maßnahmenplan:

    Rechtslage analysieren
    Überblick über alle relevanten Vorschriften (DSGVO, BDSG, NIS-2, Data Act, AI Act, EinwV).
    Identifikation der spezifischen Pflichten für das eigene Unternehmen und die Branche.
    Verantwortlichkeiten festlegen
    Datenschutzbeauftragte (m/w/d) benennen oder bestehende Fachkräfte fortbilden.
    Rollen und Verantwortlichkeiten in Datenschutz- und IT-Sicherheitsprozessen klar definieren.
    Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) aktualisieren
    Systeme für Einwilligungsverwaltung einführen oder anpassen.
    IT-Sicherheitsstrukturen auf NIS-2-Niveau bringen (z. B. Incident-Response-Prozesse).
    Datenflüsse dokumentieren und Portabilität sicherstellen (Data Act).
    Risikobewertung und Schulung
    Datenschutz-Folgenabschätzungen (DSFA) bei neuen Technologien, insbesondere KI, durchführen.
    Mitarbeitende regelmäßig zu neuen Regelungen und Compliance-Anforderungen schulen.
    Externe Nachweise sichern
    Zertifizierungen und Prüfungsnachweise dokumentieren, um Aufsichtsbehörden und Geschäftspartnern die Einhaltung nachweisen zu können.
    Warum eine Ausbildung oder Auffrischung im Datenschutz jetzt unverzichtbar ist

    Die Vielzahl an neuen Vorschriften zeigt: Unternehmen können es sich nicht leisten, Datenschutz nur nebenbei zu behandeln. Entscheidend ist, dass Fachkräfte über aktuelles Wissen verfügen und dieses gezielt in die Praxis übertragen können.

    Der Lehrgang zum Datenschutzbeauftragten (m/w/d) beim Bildungsinstitut Wirtschaft ist dafür die ideale Grundlage. Er richtet sich an zwei Zielgruppen:

    Neueinsteiger:innen, die erstmals die Rolle des Datenschutzbeauftragten übernehmen und dafür fundiertes Wissen benötigen.
    Erfahrene Fachkräfte, die ihre Kenntnisse auffrischen und an die neuesten gesetzlichen Entwicklungen anpassen wollen.
    Im kompakten Format von zwei Tagen mit zwei Modulen und abschließender Zertifikatsprüfung vermittelt der Lehrgang praxisnahes Wissen, das unmittelbar im Unternehmensalltag anwendbar ist.

    So stellen Unternehmen sicher, dass sie nicht nur gesetzeskonform handeln, sondern auch langfristig vertrauenswürdig und zukunftsfähig aufgestellt sind.

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    Bildungsinstitut Wirtschaft
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    Die Präsentationen werden den Teilnehmern in digitaler Form zur Verfügung gestellt.
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    Gesetzliche Änderungen im Datenschutz – Was ist wichtig für die/den Datenschutzbeauftragte/n.

    veröffentlicht am 3. September 2025 in der Rubrik Presse - News
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