-
Der aktuelle Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums sieht vor, dass grundsätzlich alle Arbeitgeber künftig verpflichtet sind, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit elektronisch zu erfa
Ausnahmen gelten jedoch für Kleinstbetriebe mit weniger als zehn Mitarbeitenden. Diese Unternehmen sollen von der Pflicht zur elektronischen Zeiterfassung dauerhaft ausgenommen bleiben. Für sie genügt weiterhin eine einfache Dokumentation, etwa in Papierform oder per handschriftlicher Erfassung.
Darüber hinaus sind im Gesetz Übergangsfristen vorgesehen, die größeren Betrieben ausreichend Zeit geben sollen:
Großunternehmen: etwa 1 Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes,Kleine und mittlere Unternehmen (KMU): 2 bis 5 Jahre, abhängig von der Mitarbeiterzahl.
Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen können zudem abweichende Regelungen vorsehen, sofern sie gleichwertige Schutzstandards bieten.
Für alle anderen Unternehmen gilt: Wer frühzeitig auf eine digitale Lösung wie TimeSec umsteigt, ist rechtlich auf der sicheren Seite – und profitiert gleichzeitig von mehr Effizienz und Transparenz im Arbeitsalltag.Die TimeSec Zeitmanagement GmbH aus Berlin entwickelt digitale Zeiterfassungslösungen speziell für Bau- und Handwerksunternehmen.
Gesellschafter ist die Sozialkasse des Berliner Baugewerbes (SKB).
TimeSec steht für einfache, transparente und rechtssichere Zeiterfassung – als Grundlage für effizientere Abläufe, weniger Bürokratie und nachhaltigen Unternehmenserfolg.
Mehr erfahren unter: www.timesec.deVerantwortlicher für diese Pressemitteilung:
TimeSec Zeitmanagement GmbH
Herr Sören Ladig
Lückstr. 72/73
10317 Berlin
Deutschlandfon ..: +49 30 30015491?
web ..: https://timesec.de/
email : info@timesec.deDie TimeSec Zeitmanagement GmbH aus Berlin entwickelt digitale Zeiterfassungslösungen speziell für Bau- und Handwerksunternehmen.
Gesellschafter ist die Sozialkasse des Berliner Baugewerbes (SKB).
TimeSec steht für einfache, transparente und rechtssichere Zeiterfassung – als Grundlage für effizientere Abläufe, weniger Bürokratie und nachhaltigen Unternehmenserfolg.
Mehr erfahren unter: www.timesec.de
Pressekontakt:
TimeSec Zeitmanagement GmbH
Herr Sören Ladig
Lückstr. 72/73
10317 Berlinfon ..: +49 30 30015491?
web ..: https://timesec.de/
email : info@timesec.deDisclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.
Bitte beachten Sie, dass für den Inhalt der hier veröffentlichten Meldung nicht der Betreiber von Wir-wollen-helfen.de verantwortlich ist, sondern der Verfasser der jeweiligen Meldung selbst. Weitere Infos zur Haftung, Links und Urheberrecht finden Sie in den AGB.
Wollen Sie diesen Beitrag verlinken? Der Quellcode lautet:
Gilt die neue Pflicht zur Zeiterfassung auch für mein Unternehmen?
veröffentlicht am 7. November 2025 in der Rubrik Presse - News
Content wurde 48 x angesehen
Gilt die neue Pflicht zur Zeiterfassung auch für mein Unternehmen?
Lesezeit des Beitrages ca. 1 Minuten, 10 Sekunden
News-ID 143348
suchen auf Wir wollen helfen
neuer Content
- Baureinigung Wien-Niederösterreich
- Renforth Resources erhält erste Analyseergebnisse aus dem Freilegungsprogramm 2026 bei Parbec; herausragende Probe weist 0,567 g/t Gold mit grobkörnigem Gold und Wolframsignatur auf
- GoldMining gibt positive vorläufige wirtschaftliche Bewertung (PEA) bekannt, die einen Barwert nach Steuern von 532 Millionen Dollar und eine interne Rendite von 42 % für das Projekt São Jorge in Brasilien ausweist
- FintechWerx führt MerchantWerx 2.0 nach Sicherung der Rechte an einer Händler-Onboarding-und Partnermanagement-Plattform ein
- GA-ASI und die INTEC Group unterzeichnen Absichtserklärung auf der ILA Berlin
Wir wollen helfen – Archiv
News und Informationen auf Wir wollen helfen
